Faire und sichere
Energieversorgung.

Aktuelle Informationen

Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?

Person tippt Zahlen in Taschenrecher ein

  • Als Ihr Energielieferant, liefern wir Ihnen jederzeit, pünktlich und zuverlässig Energie. Da wir mit der Energie­lieferung in Vorleistung treten, erwarten wir auch von Ihnen eine pünktliche Zahlung Ihrer Rechnungen bzw. der monatlichen Abschläge.

    Sollten Sie einen Zahlungstermin nicht einhalten können, kontaktieren Sie bitte umgehend unseren Kundenservice. Gerne suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.

  • Kontakt bei Zahlungsschwierigkeiten

    Tel. (07641) 4 68 99-55
    Fax (07641) 4 68 99-10

    E-Mail: &%;inkaStadtwerkesso56kj;(@swe-;Emmendingenem.de


Wann gerate ich in Zahlungsverzug?

  • Einmalig zu Vertragsbeginn und mit jeder Jahres­rechnung erhalten Sie einen Abschlags­plan mit monatlichen Fällig­keiten. In der Jahresrechnung werden Ihre Abschlags­zahlungen mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verrechnet.
  • Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Rechnungen oder Abschläge bis zu den genannten Terminen zu bezahlen, geraten Sie in Zahlungs­verzug. Die dadurch entstehenden Mahnkosten, werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt.

Wie kann ich mich vor Zahlungsrückständen und Stromsperre schützen?

Behalten Sie den Überblick über Ihren Verbrauch, Teilen Sie uns Ihre Zählerstände mit, Prüfen Sie Ansprüche auf staatliche Hilfe, Zahlen Sie regelmäßig und pünktlich.

Was kann ich bei Zahlungsverzug tun?

Tritt ein Zahlungs­verzug ein bzw. steht ein Zahlungsverzug bevor, wenden Sie sich bitte schnellst­möglich an unseren Kundenservice. Gemeinsam suchen wir dann nach einer Lösung. Mit einer Raten­zahlung lassen sich z.B. höhere Nach­zahlungen leicht auf einen längeren Zeitraum verteilen.

Wie kann ich Stromschulden vermeiden?

Sie können Ihre Abschläge jederzeit online anpassen. So lassen sich hohe Nach­zahlungen auf der Jahres­rechnung vermeiden. Abschlag online anpassen

Sie können Ihren aktuellen Verbrauch und damit die Abschlags­höhe jederzeit von unserem Kunden­service prüfen lassen. Hierzu benötigen Sie lediglich den aktuellen Zählerstand.

Senken Sie Ihre Stromkosten durch eine Energiespar­beratung. Versteckte Verbräuche treiben die Strom­kosten oft in die Höhe. Für Bezieher von Sozial­leistungen gibt es eine umfangreiche und kostenfreie Beratung durch den Stromspar-Check von 48° Süd

Nehmen Sie die Schuldner­beratung des Caritas-Verbands in Anspruch.

Hier geht es zur Online-Beratung

Eine persönliche Schuldnerberatung in Emmendingen erhalten Sie bei:
Caritasverband für den Landkreis Emmendingen e.V.
Lessingstraße 36/1
79312 Emmendingen
E-Mail: &%;konStadtwerketakt56kj;(@caritas-;Emmendingenemmendingen.de
Telefon: (07641) 92 14 0

Was passiert wenn ich meine Rechnung oder meinen Abschlag nicht bezahle?

Mahnung
Geht Ihre Zahlung nicht bis zum vorgegebenen Termin ein, erhalten Sie eine kostenpflichtige Mahnung von uns.

Ankündigung der Sperrung
Sofern Sie weiterhin nicht handeln, erhalten Sie die Ankündigung einer bevorstehenden Sperrung Ihres Stromzählers. Reagieren Sie so schnell wie möglich und kontaktieren Sie uns unter: 07641 468 99-55
Achtung: Eine Sperrung ist immer mit zusätzlichen Kosten verbunden!

Sperrung
Sollten Sie bis zum genannten Sperrtermin nach wie vor keine Zahlung vorgenommen oder uns kontaktiert haben, müssen wir leider Ihren Anschluss vom Netz trennen.

Steht die Sperrung kurz bevor, können Sie diese noch verhindern, indem Sie uns einen Beleg über die geleistete Zahlung zukommen lassen. Dies ist per Mail an &%;inkaStadtwerkesso56kj;(@swe-;Emmendingenem.de oder per WhatsApp unter 0160 948 764 77 möglich. Auf dem Beleg muss die Durchführung des Auftrags durch das Kredit­institut ersichtlich sein.

Eine Wieder­inbetriebnahme erfolgt nur nach Begleichung aller offenen Forderungen, inklusive der angefallenen Kosten für die Sperrung und Wieder­inbetrieb­nahme.

Die Wiederaufnahme der Energie­lieferung ist nach vorheriger Absprache mit uns möglich.

Gerichtliches Mahnverfahren
Bleibt Ihre Zahlung trotz Mahnung und Sperrung weiterhin aus, sehen wir uns gezwungen unsere Forderungen im Rahmen eines gerichtlichen Mahn­verfahrens geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die anfallenden Kosten während des gerichtlichen Mahn­verfahrens ebenfalls in Rechnung gestellt werden und die Gesamt­forderung erhöhen.


Entstehende Kosten bei Zahlungsverzug

Stromgrundversorgungsordnung Stand: 01 April 2019

Für jede erneute schriftliche Zahlungsaufforderung (Mahnung) sowie Verzugszinsen, gem. §288 I + II BGB 2,50€*
Für jeden Einsatz eines Beauftragten der SWE während der üblichen Arbeitszeiten 75,00€*
Unterbrechung der Versorgung 75,00€*
Wiederinbetriebsetzung einer Kundenanlage nach vorausgegangener Unterbrechung 89,25€

Gasgrundversorgungsordnung Stand: 01 Mai 2017

Für jede erneute schriftliche Zahlungsaufforderung (Mahnung) sowie Verzugszinsen, gem. §288 I + II BGB 2,50€*
Für jeden Einsatz eines Beauftragten der SWE während der üblichen Arbeitszeiten 75,00€*
Unterbrechung der Versorgung 75,00€*
Wiederinbetriebsetzung einer Kundenanlage nach vorausgegangener Unterbrechung 124,95€

Die Beträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%. Die mit * gekennzeichneten Beträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Die Stadtwerke Emmendingen GmbH behält sich vor, neu hinzukommende Steuern und Abgaben zusätzlich in Rechnung zu stellen.

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